Auftragsgewinnung

Wie Freiberufler in Freiburg im Breisgau Aufträge in Basel und Straßburg gewinnen

Aufträge gewinnen in Basel und Straßburg: Wie Freiberufler aus Freiburg im Breisgau Akquise, Währungseffekte und Rechtsunterschiede handhaben.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Aufträge gewinnen im Dreiländereck gelingt über lokale Netzwerke, Ausschreibungsportale und klare Honorarkalkulation.
  • Basel ist 60 Kilometer entfernt, Straßburg rund 70. Beide Städte sind mit Bahn und Auto in unter einer Stunde erreichbar.
  • Der Franken steht meist über dem Euro. Wer in CHF fakturiert, muss Kursschwankungen einkalkulieren.
  • In der Schweiz gelten andere Vertragsregeln als in Frankreich. Beide Rechtsordnungen weichen vom deutschen BGB ab.
  • Fördermittel für grenzüberschreitende Projekte laufen über das BAFA und die IHK Südlicher Oberrhein.

Warum Freiburg im Breisgau ein Tor zu Basel und Straßburg ist

Freiburg im Breisgau liegt im Dreiländereck. Basel ist 60 Kilometer entfernt, Straßburg rund 70. Kein anderer deutscher Standort dieser Größe hat zwei ausländische Wirtschaftszentren so nah.

Das ist kein Standortvorteil auf dem Papier. Wer hier ein Büro hat, kann einen Termin in Basel vormittags und einen in Straßburg nachmittags wahrnehmen. Pendeln über die Grenze ist Alltag, nicht Ausnahme.

Für Freiberufler bedeutet das: Der Markt reicht über die Stadtgrenze hinaus. Architekten, IT-Berater, Übersetzer, Steuerberater und Ingenieure aus Freiburg arbeiten regelmäßig für Kunden im Elsass und in der Nordwestschweiz.

Die rechtliche Grundlage der eigenen Tätigkeit bleibt deutsche Sache. Wer freiberuflich arbeitet, ordnet sich nach der Abgrenzung des § 18 EStG ein. Das entscheidet über Anlage S, EÜR und die Frage, ob Gewerbesteuer anfällt.

Grenzüberschreitende Aufträge ändern daran nichts. Sie ändern aber die Rechnungsstellung, die Währung und das anwendbare Vertragsrecht.

Akquise in Basel: Netzwerke, Ausschreibungen und Vergabepraktiken

Basel ist kein deutscher Markt mit Schweizer Preisen. Die Stadt ist klein, die Wege sind kurz, und Empfehlungen zählen mehr als jede Kaltakquise.

Netzwerke, die tragen

Die Handelskammer beider Basel und die IHK Südlicher Oberrhein veranstalten regelmäßig Grenzgänger-Treffen. Wer dort einmal als kompetenter Ansprechpartner auffällt, wird weiterempfohlen.

Branchenverbände helfen gezielter. Für IT und Beratung sind die regionalen SwissICT-Gruppen relevant, für Bau und Planung die Kammern in Basel-Stadt und Basel-Landschaft.

Ein zweiter Weg führt über deutsche Kunden mit Schweizer Töchtern. Wer für ein Freiburger Unternehmen arbeitet, das in Basel eine Niederlassung hat, kommt oft über diese Verbindung an Folgeaufträge.

Ausschreibungen und Vergabepraktiken

Öffentliche Aufträge in der Schweiz laufen über simap.ch. Das Portal bündelt Ausschreibungen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Die Vergabe folgt dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen.

Anders als in Deutschland sind die Schwellenwerte niedriger. Auch kleinere Aufträge werden ausgeschrieben. Wer regelmäßig auf simap.ch sucht, findet Nischen, die für große Anbieter uninteressant sind.

Private Auftraggeber in Basel arbeiten häufig mit Rahmenverträgen. Statt einzelner Projekte wird eine jährliche Zusammenarbeit vereinbart. Das sichert Planbarkeit, verlangt aber Verhandlungsgeschick bei der Honorarhöhe.

Was Basler Auftraggeber erwarten

Verbindlichkeit. Termine werden eingehalten, Rückmeldungen kommen schnell. Wer hier zusagt, liefert.

Preise sind Verhandlungssache, aber nicht beliebig. Schweizer Kunden kennen die deutschen Honorarniveaus und erwarten, dass ein Teil der Differenz weitergegeben wird.

Akquise in Straßburg: französische Vergabewege und Ansprechpartner

Der französische Markt funktioniert anders als der Schweizer. Er ist stärker formalisiert, öffentliche Ausschreibungen dominieren, und der Zugang läuft über Registrierungen.

Der öffentliche Beschaffungsweg

Öffentliche Aufträge in Frankreich laufen über boamp.fr und das Profil des acheteur auf platforme-achats.fr. Wer dort nicht registriert ist, sieht viele Ausschreibungen gar nicht.

Die Vergabe folgt dem Code de la commande publique. Angebote müssen in französischer Sprache eingereicht werden, mit den geforderten Nachweisen im vorgegebenen Format.

Kleine Aufträge unterhalb der Schwellenwerte werden oft direkt vergeben. Der Weg dorthin führt über die Mairie, die Communauté urbaine de Strasbourg oder die Region Grand Est.

Ansprechpartner vor Ort

Die CCI Alsace Eurométropole berät zu Marktzugang und Formalitäten. Für Freiberufler aus Freiburg ist das die erste Adresse, wenn Fragen zu Registrierung oder Rechnungsstellung auftauchen.

Das Deutsch-Französische Wirtschaftszentrum in Straßburg vermittelt Kontakte. Wer dort ein Erstgespräch führt, bekommt meist zwei oder drei konkrete Ansprechpartner genannt.

Sprache und Präsentation

Französische Auftraggeber erwarten ein Angebot auf Französisch. Ein deutschsprachiges PDF wird selten akzeptiert, auch wenn der Ansprechpartner Deutsch spricht.

Die Präsentation ist formaler als in Deutschland. Ein Angebot braucht eine klare Gliederung, Referenzen und einen verbindlichen Zeitplan.

Währungseffekte: CHF, EUR und Kalkulation grenzüberschreitender Honorare

Der Franken notiert seit Jahren über dem Euro. Für Freiberufler aus Freiburg ist das zunächst ein Vorteil, aber ein schwankender.

Warum die Währung den Auftrag verändert

Ein Honorar von 10.000 Franken bringt bei einem Kurs von 1,05 rund 10.500 Euro. Fällt der Kurs auf 0,95, sind es nur noch 9.500 Euro. Bei gleicher Leistung.

Wer in CHF fakturiert, trägt das Kursrisiko. Wer in EUR fakturiert, gibt den Vorteil ab, hat aber Planungssicherheit.

Drei Wege, damit umzugehen

  1. In CHF fakturieren und den Betrag bei Eingang umrechnen. Einfach, aber kursabhängig.
  2. In EUR fakturieren und einen Aufschlag für das Kursrisiko einbauen. Planbar, aber weniger attraktiv für Schweizer Kunden.
  3. Eine Kursbandbreite vertraglich festhalten. Fällt der Kurs unter eine Schwelle, wird nachverhandelt.

Kalkulation mit Puffer

Erfahrene Freiberufler rechnen mit einem Puffer von fünf bis zehn Prozent. Der deckt Kursschwankungen und Überweisungsgebühren ab.

Bankgebühren für CHF-Eingänge liegen je nach Institut zwischen 5 und 25 Euro pro Transaktion. Bei kleinen Rechnungen frisst das einen spürbaren Teil der Marge.

Ein CHF-Konto bei einer Freiburger Bank löst das Problem nicht vollständig, senkt die Kosten aber. Wer regelmäßig in Basel arbeitet, sollte das prüfen.

Steuerliche Behandlung

Umsätze in CHF werden zum Kurs am Rechnungsdatum in Euro umgerechnet. Das gilt für die Umsatzsteuer und für die EÜR. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG greift auch bei Auslandsumsätzen, allerdings mit Sonderregeln für grenzüberschreitende Leistungen.

Rechtliche Unterschiede bei Verträgen in der Schweiz und in Frankreich

Deutsches Recht gilt nicht automatisch. Wer einen Vertrag mit einem Basler oder Straßburger Auftraggeber schließt, muss das anwendbare Recht ausdrücklich regeln.

Vertragsrecht in der Schweiz

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied. Das bedeutet: keine EU-Richtlinien, kein Gerichtsstand nach EuGVVO. Das Schweizer Obligationenrecht regelt Verträge, und es weicht in Details vom BGB ab.

Werkverträge kennen kein Abnahmeverfahren wie in Deutschland. Die Abnahme erfolgt formlos, Mängelrechte sind kürzer befristet.

Gerichtsstand und anwendbares Recht sollten ausdrücklich im Vertrag stehen. Ohne Regelung gilt im Zweifel Schweizer Recht.

Vertragsrecht in Frankreich

Frankreich ist EU-Mitglied. Die EuGVVO gilt, Gerichtsstandsvereinbarungen sind möglich. Das französische Code civil regelt Verträge, und die Rechtsprechung ist stärker formalisiert.

Französische Auftraggeber verlangen häufig die Anwendung französischen Rechts. Wer das akzeptiert, sollte die Vertragsklauseln prüfen lassen.

AGB und Vertragsgestaltung

Wer eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, muss die Anforderungen des § 305 BGB kennen. Das gilt für deutsche Verträge. Bei grenzüberschreitenden Verträgen kommt hinzu, dass die AGB auch nach ausländischem Recht wirksam sein müssen.

Das Gesetzesportal des Bundes bietet die deutschen Normen im Volltext. Für grenzüberschreitende Vertragsgestaltung ist es der Ausgangspunkt, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Zielmarkt.

Sozialversicherung und Freiberuflichkeit

In der Schweiz und in Frankreich gelten andere Regeln für Scheinselbstständigkeit. Wer vor Ort arbeitet, kann in Prüfungen geraten. Die Abgrenzung freiberuflicher Tätigkeit nach § 18 EStG hilft bei der deutschen Einordnung, nicht bei der ausländischen.

Praktische Checkliste für den ersten grenzüberschreitenden Auftrag

  • Anwendbares Recht und Gerichtsstand im Vertrag ausdrücklich regeln.
  • Währung festlegen und Kursrisiko kalkulieren.
  • Bei öffentlichen Aufträgen: auf simap.ch oder boamp.fr registrieren.
  • Rechnungsstellung an ausländische Kunden mit den Pflichtangaben prüfen.
  • Umsatzsteuerliche Behandlung klären, besonders bei Reverse-Charge-Fällen.
  • Fördermöglichkeiten über die BAFA-Startseite für Förderprogramme prüfen.
  • Übersetzung der Unterlagen in die Zielsprache einplanen.

Erste Schritte in der Reihenfolge

  1. Zielmarkt festlegen: Basel oder Straßburg, nicht beides gleichzeitig.
  2. Netzwerk vor Ort aufbauen, über Kammern und Wirtschaftszentren.
  3. Ein Referenzprojekt im Zielmarkt akquirieren, auch zu kleinerem Honorar.
  4. Vertragsmuster für den Zielmarkt erstellen lassen.
  5. Währungskonto einrichten, wenn regelmäßig in CHF fakturiert wird.

Praxisbeispiel

Eine Freiburger Übersetzerin akquiriert seit zwei Jahren Kunden in Basel. Sie fakturiert in CHF, rechnet mit acht Prozent Kurspuffer und hat ein CHF-Konto bei ihrer Hausbank. Ihr Honorar liegt 15 Prozent über dem deutschen Satz. Das deckt Kursrisiko, Reisezeit und den höheren Verwaltungsaufwand.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Niederlassung in der Schweiz oder in Frankreich? Nein. Für projektbezogene Aufträge reicht der Sitz in Freiburg. Bei dauerhafter Präsenz vor Ort können sich steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Pflichten ergeben.

Wie fakturiere ich an einen Schweizer Kunden? Mit einer Rechnung in CHF oder EUR. Bei EUR-Rechnungen sollte der Umrechnungskurs vermerkt sein. Die Umsatzsteuer richtet sich nach dem Leistungsort.

Gilt deutsches Recht automatisch? Nein. Ohne ausdrückliche Regelung gilt das Recht des Landes, in dem der Auftraggeber sitzt oder die Leistung erbracht wird. Gerichtsstand und anwendbares Recht gehören in den Vertrag.

Wo finde ich Förderprogramme für grenzüberschreitende Projekte? Das BAFA ist der Einstieg zu Förderprogrammen und Außenwirtschaft. Ergänzend beraten die IHK Südlicher Oberrhein und das Deutsch-Französische Wirtschaftszentrum.

Wie hoch ist der Aufwand für die Registrierung auf französischen Vergabeplattformen? Die Ersteinrichtung dauert ein bis zwei Stunden. Danach müssen Nachweise aktuell gehalten werden, was jährlich etwas Zeit kostet.

Lohnt sich ein CHF-Konto? Ab etwa vier Rechnungen pro Jahr in Franken ja. Darunter überwiegen die Kontoführungsgebühren den Nutzen.

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