Leistungsangebote

Teil von Leistungsangebote entwickeln: Pakete, Preise und Abgrenzung für Freiberufler

Ratgeber: Angebotstexte für freiberufliche Leistungen schreiben

Angebotstexte für freiberufliche Leistungen schreiben: Aufbau, Pflichtangaben, Satzbausteine, Preisangaben in Euro, Zahlungsziele und Abgrenzung zur Rechnung.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ein Angebot ist ein Antrag nach §§ 145 ff. BGB und bindet Sie, sobald es zugeht, wenn Sie keine Bindefrist setzen.
  • Leistung, Mitwirkung, Termin und Preis gehören in getrennte Absätze, jeder mit einer konkreten Zahl.
  • Gegenüber Verbrauchern nennen Sie den Endpreis inklusive Umsatzsteuer und legen die Widerrufsbelehrung bei.
  • Satzbausteine und ein ausgearbeitetes Beispielangebot stehen unten zum Übernehmen.
  • Muster liefern IHK und Handwerkskammern, anpassen müssen Sie sie selbst.

Aufbau: von den Parteien bis zur Bindefrist

Ein Angebot trägt zehn Angaben. Wer sie in fester Reihenfolge aufführt, vergisst keine. Zuerst stehen die Parteien: Name oder Firma, Anschrift, bei Unternehmen die Rechtsform. Danach folgen Betreff, Projektname und die Leistung mit Ergebnis und Umfang in Zahlen. Mitwirkung des Auftraggebers, Termine und Abnahme schließen sich an. Preis, Zahlungsziel und Bindefrist bilden den Schluss.

Den Betreff können Sie vorformulieren: "Angebot Nr. 2025-014, Redaktion von sechs Landingpages". Schreiben Sie Verbindliches statt Wünsche. "Ich liefere sechs Texte bis zum 30. September 2025" ist prüfbar, "Die Texte entstehen zeitnah" nicht.

Für die Bindefrist genügt ein Datum: "Dieses Angebot gilt bis zum 20. Juni 2025." Ohne Bindefrist bleibt der Antrag so lange gültig, wie unter regelmäßigen Umständen mit einer Antwort zu rechnen ist. Antrag und Annahme regelt das Bürgerliche Gesetzbuch in den §§ 145 bis 151.

Bei Verbrauchern gehört die Widerrufsbelehrung in das Angebot. Die Frist beträgt 14 Tage und beginnt mit der Belehrung. Fehlt sie, verlängert sich die Frist. Bei vollständig erbrachter Leistung erlischt das Widerrufsrecht nur, wenn der Verbraucher vorher ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hat.

Formulierungen, die Streit vermeiden

Weiche Sätze kosten Geld. Die linke Spalte nennt typische Formeln, die rechte eine belastbare Fassung.

Statt Besser
"Beratung nach Bedarf" "Vier Workshops von je 90 Minuten mit Ergebnisprotokoll"
"Zum üblichen Stundensatz" "95,00 Euro netto je Stunde, 19 Prozent Umsatzsteuer"
"Zeitnahe Fertigstellung" "Lieferung bis zum 30. September 2025"
"Zahlung nach Rechnungsstellung" "Zahlung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug"
"Änderungen nach Aufwand" "Änderungen nur nach schriftlicher Freigabe, 95,00 Euro netto je Stunde"

Formulieren Sie aktiv und nennen Sie die liefernde Person. "Ich stelle die Daten bis zum 10. Juni 2025 bereit" ist eindeutiger als "Die Daten werden bereitgestellt".

Beispielangebot für ein Redaktionsprojekt

  • Angebot Nr. 2025-014 vom 2. Juni 2025, Bindefrist bis 20. Juni 2025
  • Leistung: Textkonzept und Redaktion für sechs Landingpages, je 400 bis 600 Wörter
  • Mitwirkung: Produktdaten und Freigaben des Auftraggebers bis 10. Juni 2025
  • Termin und Abnahme: Lieferung bis 30. September 2025, Abnahme je Seite schriftlich
  • Preis und Zahlung: 3.600,00 Euro netto, 684,00 Euro Umsatzsteuer (19 Prozent), 4.284,00 Euro brutto, zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug

Ist der Auftraggeber Verbraucher, ergänzen Sie die Widerrufsbelehrung und die Bestätigung, dass er vom Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Leistung Kenntnis genommen hat.

Preise in Euro, Zahlungsziele und Verzug

Nach der Preisangabenverordnung nennen Sie Verbrauchern den Endpreis inklusive Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern ist der Nettopreis üblich, die Umsatzsteuer weisen Sie gesondert aus. Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus und vermerken das.

Beispielrechnung: 95 Euro netto je Stunde mal 12 Stunden ergeben 1.140,00 Euro netto, 216,60 Euro Umsatzsteuer und 1.356,60 Euro brutto.

Ein Zahlungsziel von 14 Tagen ohne Abzug ist verbreitet. Ohne Vereinbarung tritt Verzug nach § 286 BGB ein, wenn die Frist aus einer Mahnung oder 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang abgelaufen ist. Verzugszinsen liegen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, wenn kein Verbraucher beteiligt ist, sonst 5 Prozentpunkte. Zahlungsfristen in AGB sind gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen auf höchstens 60 Tage begrenzt.

Bei Pauschalen hilft eine Aufteilung: 50 Prozent bei Auftragserteilung, 50 Prozent nach Abnahme.

Angebot, Rechnung und Werkvertrag abgrenzen

Die drei Dokumente erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Das Angebot ist der Antrag, die Rechnung die Abrechnung, der Werkvertrag entsteht durch Annahme. Fällig wird die Vergütung mit der Abnahme. Das Bundesministerium der Justiz erläutert Abnahme und Übergabe im Werkvertragsrecht.

Dokument Funktion Norm
Angebot Antrag auf Vertragsschluss §§ 145 ff. BGB
Rechnung Abrechnung und Zahlungsaufforderung § 14 UStG
Werkvertrag Vertrag über ein Werk §§ 631, 640 BGB

Eine Rechnung enthält die Pflichtangaben nach § 14 UStG, darunter Steuernummer und Leistungsbeschreibung. Weicht sie vom Vertrag ab, ändert das den Vergütungsanspruch nicht automatisch. Lassen Sie sich die Abnahme schriftlich bestätigen.

Muster von IHK und Handwerkskammern

Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern halten Angebotsmuster, Vertragsvorlagen und Merkblätter für ihre Mitglieder bereit. Sie decken Standardfälle ab: Leistungsumfang und Zahlungsziel. Prüfen Sie vor der Übernahme, ob Verbraucher oder Unternehmer Ihr Vertragspartner ist. Davon hängen Preisangabe und Widerrufsbelehrung ab. Broschüren zum Vertragsrecht finden Sie im Publikationsverzeichnis des Bundesministeriums der Justiz. Eine Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Ist ein Angebot bindend?

Mit dem Zugang ist es ein Antrag nach § 145 BGB. Bindefrist oder der Zusatz "freibleibend" begrenzen die Bindung.

Muss ich Umsatzsteuer ausweisen?

Gegenüber Verbrauchern nennen Sie den Endpreis inklusive Umsatzsteuer, gegenüber Unternehmern den Nettopreis mit gesondertem Ausweis.

Wann erlischt das Widerrufsrecht?

Bei vollständiger Erbringung, wenn der Verbraucher vorher ausdrücklich zugestimmt und das Erlöschen bestätigt hat. Sonst gelten 14 Tage ab Belehrung.

Welche Pflichtangaben braucht die Rechnung?

Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, Leistungsbeschreibung, Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag und Bruttobetrag nach § 14 UStG.

Reicht ein angenommenes Angebot als Werkvertrag?

Ja. Es begründet einen Werkvertrag nach §§ 631 ff. BGB. Schriftform erleichtert den Nachweis von Umfang, Vergütung und Abnahme.

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